Versorgung für Arbeitssicherheitseinlagen und -schuhe nach BGR 191

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe unterliegen einer Baumusterprüfung nach DIN EN 20345, DIN EN 20346 und DIN EN 20347. Diese Baumusterprüfung erlischt schon bei kleinsten Abänderungen am Schuh. Viele Schuhmodelle sind geprüft für Einlagen oder Orthopädische Schuhzurichtungen. Wir überprüfen für sie ob ihr Schuh geeignet ist. Wir stimmen die Materialien genau mit den Angaben der Hersteller ab, dass sie weiterhin sicher arbeiten können.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht zuständig für die anfallenden Kosten. Die Kostenübernahme ist im BGR 191 geregelt. Kostenträger wäre die Deutsche Rentenversicherung wenn sie bereits 15 Jahre ihre Beiträge gezahlt haben.

Wenn die Kostenübernahme über die Rentenversicherung erfolgen soll, benötigen wir folgende Formulare von Ihnen:

    * G100
    * G130
    * Notwendigkeitsbescheinigung

      (siehe Dowloads)
    * eine ärztliche Verordnung.

Haben sie noch keine 15 Jahre ihre Beiträge gezahlt sind folgende Ansprechpartner für sie zuständig:

- die gesetzliche Unfallversicherung

- Agentur für Arbeit

Gerne können wir ihrem Arbeitgeber einen Kostenvoranschlag zukommen lassen. Dies ist die schnellste Lösung zu ihrer Versorgung.

 

 

AnhangGröße
PDF icon G0100.pdf814.92 KB
PDF icon G0134.pdf334.79 KB
PDF icon GXA705 Arzt.pdf37.81 KB
PDF icon G0133.pdf643.01 KB
PDF icon G0135 DRV - Folgeversorgung neu G0135.pdf59.38 KB
 

Adresse

Orthopädie Schuh+Technik
Wrobel

Marktstraße 4

87730 Bad Grönenbach

 

Kontakt

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+49 8334 25 96 96 3

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