Orthopädische Schuhzurichtungen

Zu den orthopädischen Schuhzurichtungen gehören zum Beispiel folgende arbeiten:

  • Abrollsohlen
  • Schmetterlingsrollen
  • Schuherhöhungen
  • Pufferabsätze

Die meisten Schuhzurichtungen kann der Arzt verordnen, wodurch man häufig nur die gesetzliche Zuzahlung selbst tragen muss. Als Erstversorgung übernehmen die Krankenkassen 3 Paar Schuhe im Kalenderjahr. Als Nachversorgung werden 2 Paar pro Jahr bezahlt.

 

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Orthopädie Schuh+Technik
Wrobel

Marktstraße 4

87730 Bad Grönenbach

 

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